GDL vs. Bahn: Urabstimmung, Einstweilige Verfügungen und böses Blut

Es gab jetzt schon einige Zeit keine Infos mehr über den aktuellen Stand in Sachen GDL vs. Deutsche Bahn. Daher hier ein etwas längeres Update.

Urabstimmung und mögliche Streik-Aktionen

Die GDL hat die Urabstimmung mittlerweile eingeleitet und die Unterlagen an ihre Mitglieder verschickt. Vorliegen soll das Ergebnis m 6. August. Sollten sich mindestens 75% für einen Streik ausprechen, wovon auszugehen ist, so wird die GDL dann entscheiden, welche Maßnahmen sie betrifft. Diese können vielfältige Gestalt annehmen.

Je nachdem, wenn man fragt, sind in der GDL zwischen knapp über 50% bis 75% der Lokführer organisiert. Die quasi massivste Maßnahme wäre es, wenn all diese Lokführer in einen unbefristeten Austand träten. Dann würde deutlich über die Hälfte der Züge in Deutschland ausfallen. Dies betrifft sowohl Güter, als auch Personenzüge. Wie die Bahn dann mit den restlichen Lokführen, die nicht in der GDL organisiert sind oder garnicht streiken dürfen (Beamte) den Betrieb aufrechterhalten würde, bleibt abzuwarten. So ist die Bahn beispielsweise für einige Automobilfirmen Zulieferer. Und da die Firmen keine Lager mehr haben, muss die Bahn Just in Time liefern. Inwieweit die Verträge mit der Bahn Strafen für zuspäte Lieferungen enthalten und ob diese auch bei Streik greifen, ist mir nicht bekannt. Aber es ist auf jeden Fall nicht auszuschließen, dass einzelne Bereiche des Güterverkehrs vorrangig vor dem Personenverkehr behandelt werden.

Natürlich könnte die GDL auch kleinere oder zeitlich befristete Aktionen starten. Daher sollte jeder, der nach dem 6. August mit der Bahn fahren will, gespannt die Entwicklung und die Ankündigungen verfolgen.

Gegenmaßnahmen der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn versucht sich derweil an Gegenmaßnahmen um den Streik zu verhindern oder die Auswirkungen abzufedern. Eine Aktion davon ist dabei hervorzuheben:

Die Deutsche verschickt an alle Mitarbeiter einen Brief, in dem Sie bis Ende Juli dem mit GDBA/Transnet geschlossenen Tarifvertrag schriftlich zustimmen sollen. Ansonsten gäbe es die ausgehandelte Einmalzahlung von 600€ nicht. Bemerkswert ist dies aus zwei Gründen. Die Bahn lehnt einen eigenen Tarifvertag mit dem Fahrpersonal ab, da dies ein Versuch sei, die Mitarbeiter zu spalten. Fragt sich nur, ob dieser Brief nicht die gleichen Ziele verfolgt. Zum andern ist es umstritten, ob dieser Brief in der Form rechtlich zulässig ist.

Weiterhin versucht die Deutsche Bahn mit dem Antrag Einstweilige Verfügungen an den Arbeitsgerichten Mainz, Stuttgart, Düsseldorf und Flensburg die Streiks zu untersagen. Über diese einstweiligen Verfügungen soll auch zügig entschieden werden, mit einer Entscheidung nächste Woche ist zu rechnen.

Und als drittes versucht die Bahn Stimmung in der Öffentlichkeit gegen einen Streik zu machen. Sollte es einen Abschluss höher als 4,5% geben, so werde dieser sowohl Arbeitsplätze kosten, als auch Fahrpreiserhöhungen zur Folge haben.

Reaktionen der GDL

Die GDL versucht ebenfall mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung den Brief der Deutschen Bahn für nicht zulässig erklären zu lassen.

Weiterhin gibt sich die GDL verhandlungsbereit, sofern die Deutsche Bahn ein vernünftiges Angebot vorlegt. Allerdings ist damit kaum zu rechnen, so wie sich die Kontrahenten beharken. Mittlerweile hat die GDL ihre Forderung auf mindestens 31% erhöht, da die Deutsche Bahn diese Zahl in den letzten Wochen derartig in den Vordergund gestellt hatte.

Ausblick

Ein Streik ist momentan nur rechtlich abzuwenden, Chancen auf eine Lösung am Verhandlungstisch bestehen aktuell so gut wie nicht. Sollte die GDL streiken dürfen, ist davon auszugehen, dass es ein längerer Arbeitskampf wird. Die Forderungen und Angebote liegen derartig weit auseinander, dass mindestens eine Seite am Ende den Arbeitskampf am Ende deutlich verloren haben wird, denn jegliche denkbaren Kompromisse bedeuten für mindestens eine Seite eine Aufgabe ihrer Kernforderungen.

Termine

  • 1. August: Voraussichtlich Entscheidung des Arbeitsgericht Mainz bezüglich der einstweiligen Verfügungen der Deutschen Bahn
  • 6. August: Ergebnis der Urabstimmung liegt vor
  • 7/8. August: Möglicher Beginn der ersten Arbeitskampfmaßnahmen seitens der GDL

2 Meinungen der Mitfahrer vorhanden zu “GDL vs. Bahn: Urabstimmung, Einstweilige Verfügungen und böses Blut”

  1. Mehr beantragte einstweilige Verfügungen » Spaß mit der Deutschen Bahn

    […] Deutschen Bahn wird momentan hauptsächlich vor Gerichten ausgetragen. Zusätzlich zu den bereits beantragten einstweiligen Verfügungen hat die Deutsche Bahn nun eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung […]

  2. H-M

    Gleich vorweg: bin selber Berufspendler und wäre von einem Streik so ziemlich maximal betroffen. Trotzdem: was sich die DB-Plüschetage mit ihren MitarbeiterInnen erlaubt, ist eine Frechheit. Selber bei Nullrisiko über 60% mehr Kohle (von 2005 auf 2006) einsacken und den LeistungsträgerInnen nichts gönnen, das kann nicht sein. Nur schade, dass die Konsequenzen nie die Richtigen treffen - die Herrschaften müssen (Nullrisiko!) keine Folgen fürchten, und wir dummen SteuerzahlerInnen löhnen das auch noch. A) wurde Mehdorn von der Politik ins Amt gehievt, B) werden bei dem Laden weiter Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert und C) werden in ca. 30 Jahren, wenn sich die ganze “Privatisierung” als Quatsch erwiesen hat, nochmal Steuermittel in ungeahnter Höhe für die Wiederverstaatlichung verknallt werden. Eigentlich sollten wir alle die Gelegenheit mal zum Generalstreik nutzen… Der Fisch stinkt vom Kopf, und zwar extrem!!!

Eine eigene Meinung als Mitfahrer hinterlassen