Wie man darauf kommen kann, mit Bildern und Bezügen zu realen Personen, die ihr Einverständnis MIT SICHERHEIT nicht gegeben haben, zu werben, wird sich mir nie erschließen.
Nun, die Abbildung an sich darf erfolgen, da Hr. Schell nun mit Sicherheit eine absolute Person der Zeitgeschichte ist, und damit muss keine Einwilligung von ihm mehr eingeholt werden (siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild). Inwiefern es da Unterschiede gibt, wenn diese Abbildungen zur Werbung genutzt werden, weiß ich allerdings nicht.
vergleichende Werbung könnte man es unter Umständen auch nennen.
Aber selbst wenn Sixt verklagt würde, die Werbung fällt auf! Und damit hatse sich schon rendiert
Was aber nichts daran ändert, dass diese Regelungen kaum einen interessieren. Mit gutem Grund. Jede Publicty ist gute Publicity und eine Klage o.ä. wird ggf. aus der Portokasse bezahlt, das Verhältnis Kosten/Nutzen ist beim Nutzen deutlich höher.
Es gibt oder gab im Flugzeug immer Erfrischungstücher mit Sixt Werbung drauf mit lockeren Sprüchen zu den Autos.
Meine Tante hat mir vor 10 Jahren mal fast alle davon mitgebracht. Hab ich alle auf eine Pappe geklebt und einrahmen lassen.
Da würde noch dieses Bild daneben ganz gut passen *g*
Manfred Schell ist seit 1989 der Vorsitzende der GDL, der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivfrüher. Schell hat selber die Laufbahn eines Lokomotivführers bestritten, zu einer Zeit, wo die Lokomotivführer noch verbeamtet wurden.
Es wird erwartet, dass er 2008, mit dann 65 Jahren, in den Ruhestand geht.
Manfred Schell ist seit 1989 der Vorsitzende der GDL, der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivfrüher. Schell hat selber die Laufbahn eines Lokomotivführers
Soeben im RIS (Reisenden-Informations- System), also der Abfahrtstafel, von Frankfurt Hbf entdeckt:
Der ICE 571 von Hamburg-Altona nach Stuttgart Hbf fällt aus.
Am 23. November 2007 um 13:42 Uhr
Ja, die Marketingabteilung von Sixt konnte schon immer mit tollen und vorallem frechen Ideen überraschen… Ich sage nur Angela Merkel….:-)
Da kann man nur den Hut ziehen - genial gemacht.
Viele Grüsse
Danny
Am 23. November 2007 um 19:31 Uhr
Wie man darauf kommen kann, mit Bildern und Bezügen zu realen Personen, die ihr Einverständnis MIT SICHERHEIT nicht gegeben haben, zu werben, wird sich mir nie erschließen.
Am 23. November 2007 um 20:30 Uhr
Nun, die Abbildung an sich darf erfolgen, da Hr. Schell nun mit Sicherheit eine absolute Person der Zeitgeschichte ist, und damit muss keine Einwilligung von ihm mehr eingeholt werden (siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild). Inwiefern es da Unterschiede gibt, wenn diese Abbildungen zur Werbung genutzt werden, weiß ich allerdings nicht.
Am 24. November 2007 um 01:15 Uhr
vergleichende Werbung könnte man es unter Umständen auch nennen.
Aber selbst wenn Sixt verklagt würde, die Werbung fällt auf! Und damit hatse sich schon rendiert
Am 24. November 2007 um 14:25 Uhr
@3
Auch Angie Merkel bspw. ist eine Person der Zeitgeschichte, hatte mit ihrer Unterlassungsklage dennoch Erfolg.
Jein.
Warum? Du hast den Grund ja schon (fast) selbst geliefert: siehe http://de.wikipedia.org/wiki/R.....alisierung
Am 24. November 2007 um 14:26 Uhr
Ergänzung:
Was aber nichts daran ändert, dass diese Regelungen kaum einen interessieren. Mit gutem Grund. Jede Publicty ist gute Publicity und eine Klage o.ä. wird ggf. aus der Portokasse bezahlt, das Verhältnis Kosten/Nutzen ist beim Nutzen deutlich höher.
Am 26. November 2007 um 11:17 Uhr
Ich finde die Werbung auf jedenfall Klasse !!!!
Am 29. November 2007 um 19:02 Uhr
Es gibt oder gab im Flugzeug immer Erfrischungstücher mit Sixt Werbung drauf mit lockeren Sprüchen zu den Autos.
Meine Tante hat mir vor 10 Jahren mal fast alle davon mitgebracht. Hab ich alle auf eine Pappe geklebt und einrahmen lassen.
Da würde noch dieses Bild daneben ganz gut passen *g*