Das Problem, wenn man Heiratet ist…
… man hat dann manchmal/meistens einen neuen Nachnamen. So als Frau zumeist und als Mann immer öfter. Und dann kriegt man zB eine neue Kreditkarte, wegen des neuen Namens. Bis hierhin noch kein Problem, stimmt. Aber was passieren kann, wenn man Wochen vor der Hochzeit ein Online-Ticket bei der Deutschen Bahn mit der alten Kreditkarte und dem alten Namen gebucht hat beschreibt unser Leser Uli, der folgenden Beitrag per eMail schickte und mich persönlich in der Annahme bestätigt, dass man nicht Heiraten sollte - es macht alles unnötig kompliziert
Ein Beitrag von Uli:
Kurz zur Vorgeschichte: Meine Frau und ich hatten vor, von München nach Berlin mit der Bahn zu fahren. Um ein möglichst günstiges Ticket zu kriegen haben wir bereits Monate vor der Fahrt online eine Karte gekauft. Bei der Ticketart haben wir uns für ein “Online-Ticket” entschieden, weniger weil das ja so toll komfortabel ist - sondern mehr, weil auf eine Fahrkarte per Post inzwischen eine “Versandpauschale” von 3,50 € erhoben wird. Nun hatte meine damals Noch-Freundin das auf ihre Kreditkarte gebucht und wir haben zwischen Buchung und Fahrt geheiratet - inklusive Namensänderung meiner Jetzt-Frau. Daraufhin kriegt man natürlich eine neue Kreditkarte und zerstört klassischerweise die alte. Dabei dachte keiner von uns an das Online-Ticket, was wir vor Wochen mal gebucht hatten.
Einen Tag vor der Fahrt ist uns dann aufgefallen, dass unser Online-Ticket noch auf die alte Kreditkarte meiner Frau ausgestellt war. Das ist natürlich erstmal superärgerlich und auch klar: Unsere Schuld. Aber sowas kann ja mal passieren und sollte sich doch irgendwie lösen lassen!? Meine Vorstellung war, dass man zu einem Bahnschalter geht, dort irgendwie festgestellt wird dass das Online-Ticket auf Frau xyz ausgestellt wurde und wenn hier die Frau xxx geborene xyz mit Personalausweis vor einem steht, man das (auch gegen eine geringe Gebühr) irgendwie umbuchen kann. Schließlich werden Bahn-, Kredit- oder EC Karten ja auch mal gestohlen, gehen verloren etc. pp.
Aber weit gefehlt: Am Bahnschalter bekamen wir mitgeteilt, das wäre ein Online-Ticket und da könne man “gar nichts mit machen”. Man könne über die Homepage bei einer Hotline anrufen, aber wahrscheinlich könnten die auch nichts tun und das Ticket wäre ungültig. Bei der Hotline dann der gleiche Tenor: Das Ticket sei ungültig, da könne man nichts machen, außer es zurückzusenden und zu stornieren. Die Erstattung kostet dabei eine Gebühr von 15 Euro und die Reservierungen könnten gar nicht erstattet werden. Nach diesem Hammer war man aber noch so nett uns darauf hinzuweisen, dass wir ja ein neues Ticket kaufen können, den Sparpreis gäbe es dafür aber natürlich nicht mehr.
Real heißt das: Die Tickets hätten über 400 statt der ursprünglichen 170 € gekostet, was wir dankend abgelehnt haben. Anschließend haben wir die Tickets dann storniert und in einer Hauruckaktion noch einen Flug gebucht der zwar auch teuer, aber immer noch deutlich billiger als die astronomischen Bahnpreise war.
Sicher sind wir selbst an dieser Misere Schuld gewesen. Und wenn sich technisch nichts machen lässt, dann ist das ärgerlich, aber nicht zu ändern. Trotzdem kamen wir uns durchweg miserabel behandelt vor. Bei der Bahn hat man immer noch das Gefühl auf einem Amt zu sein und nicht bei einem Dienstleistungsunternehmen: Mitarbeiter, die dienst nach vorschrift ableisten und sobald etwas vom Standard abweicht, geht nix mehr. Der Kunde hat dann halt Pech gehabt und soll selber sehen, wo er bleibt. Ich werde zu dem ganzen noch eine Beschwerde formulieren und bei Antwort nachreichen.
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Am 5. August 2008 um 11:52 Uhr
Weshalb sollt ihr selber schuld an dieser Misere sein? Das man die Tickets möglichst früh ordert, wird doch von der Bahn gefordert. Dass man zwischenzeitlich heiratet, kommt doch auch nicht so selten vor. Und wenn man belegen kann, dass Frau XYZ nun Frau ZYX heißt, sollte das Ticket weiter gültig sein. Ich denke, dass sind unlautere Geschäftsklauseln. Schaltet einen Rechtsanwalt ein, dieses Vorgehen der Bahn ist einfach eine Unverschämtheit.
Ich verstehe auch nicht, weshalb man im Zug bei der Vorlage eines über das Internet gekauften elektronischen Tickets unbedingt seine Kreditkarte vorlegen muss? Reicht nicht auch einfach der Ausweis? Oder weshalb muss man überhaupt einen Identitätsnachweis mit sich rumtragen, wenn man bei der Bahn ein E-Ticket hat? Kann mir das mal jemand erklären?
Man müsste mal rausbekommen, wie groß der Umsatz der deutschen Bahn ist, der aus den für Kunden so negativen Nutzungs-/ Stornierungsbedingungen resultiert. Ich bin mir sicher, dass Nutzungsbedingungen wie diese gerade deshalb so formuliert werden, wie sie sind, um zusätzlichen Umsatz zu generieren. Nach dem Motto: Nichts tun, aber viel verlangen. Oder: Zahlt mal schön, eine Leistung bekommt ihr trotzdem nicht.
Aber letztlich ist man selber schuld, wenn man sich auf so bescheuerte Nutzungsbedingungen bei dem Kauf von Fahrkarten einlässt, wie sie die Bahn vorgibt. Ist mir auch bereits bei einem via Internet gebuchten Ticket passiert, und ich habe letztlich 150% des normalen Fahrpreises gezahlt. Seit dem, keine Buchung mehr über das Internet, und erst Recht nur noch Barzahlung. Wenn die Bahn dann zu teuer ist, fahre ich halt mit dem Auto.
Am 5. August 2008 um 14:42 Uhr
Das Problem ist das bei einem Online-Ticket eine eindeutige “Ausweis-ID” generiert wird welche die Ausweis-/Karten Nummer beinhaltet. Deswegen gilt die Fahrkarte nur für die einzelne Person in Verbindung mit der entsprechenden Ausweis-ID. Das ist auch relativ klar dokumentiert:
http://www.bahn.de/faq/view/bu.....hren.shtml
Das man das technisch so gelöst hat und es erstmal keine einfache Lösung gibt wenn jemand seine Ausweis-ID verliert ist ja auch verständlich. Nur sollte man eben irgendeine Hintertür offen lassen mit der man dem Kunden (notfalls auch auf Kulanz) weiterhelfen kann. Bzw. wenn man schon nichts machen kann, sollte man wenigstens höflich sein und Bedauern ausdrücken statt auf stur zu schalten.
Wegen sowas einen Anwalt einzuschalten ist mehr als unrealistisch, die Kosten würden den real enstandenen Schaden um dein vielfaches übersteigen und das bei komplett ungewissem Ausgang. Zumal ich nicht glaube das solche Bedingungen rechtswidrig sind.
Am 5. August 2008 um 17:07 Uhr
Irgendwie klingt das für mich wie pure Berechnung. Es gibt immer Mal solche Fälle und die nehmen gerne mal zusätzliches Geld ein.
Identitätsprüfung per Ausweisnummer (ändert die sich bei der Heirat?) wäre zu einfach. Bzw einfach mal flexibel sein und sehen: Auf dem Perso steht Frau Grün, geborene Gelb, also passt das.
Nee, sowas muss per generierter ID gehen *kopfschüttel*
Am 5. August 2008 um 18:46 Uhr
1. Wieso nicht die alte Kreditkarte aufheben, das steht wirklich so drin.
2. Dem Schaffner die 2 Hälften präsentieren, es steht nichts in den AGB’s das dies nicht genügt. Er kann dann ja abtippen.
Am 6. August 2008 um 07:07 Uhr
Die Ausweis-ID ist natürlich dafür da, dass man das Ticket nicht ein paar mal ausdruckt und benutzen kann. Aber warum die Kreditkarte als Ausweis-ID benutzen, genausogut geht doch auch die Bahncard (sofern vorhanden). Da wird wahrscheinlich erst mit der nächstjährigen Karte der neue Name eingepflegt. Oder wirklich die zerschnittene Karte aufheben…
Am 6. August 2008 um 08:49 Uhr
Das man alte Kredit- oder EC Karten zerschneidet ist denke ich usus und zumindest unsere Bank hat uns auch explizit dazu aufgefordert die Karte zu zerschneiden und zurück an die Bank zu schicken. So machen das wohl die meisten:
http://www.mastercard.com/chd/.....ent.html#4
Die Kreditkarte wurde als Ausweis-ID benutzt weil keiner von uns eine Bahncard hat und die Bahn einem das automatisch anbietet, wenn man damit auch gezahlt hat.
Am 5. September 2008 um 11:27 Uhr
Für mich ist das auf jeden Fall etwas für den Anwalt. Die Fahrkarte wurde ja nicht vom Ausweis gekauft, sondern ist der Beleg für den Beförderungsvetrag zwischen Person XYZ und der Bahn. Das ist vollkommen unabhängig von Ausweisdokumenten. Ich hätte es wahrscheinlich so gemacht, dass ich mich trotzdem in die Bahn gesetzt und dann mit dem Schaffner diskutiert hätte. Oft sind die sehr umsichtig, denn dass man heiratet, wissen die ja auch. Und was sollen sie sonst machen? Sie können den BGS holen, der dann die personalien feststellt. Und der stellt dann fest, dass die Person genau die ist, für die die Karte ausgestellt ist
Hat die Bahn nicht auch so eine Art Customer-Realations-Abteilung? Sie will ja immer mehr werden wie die Fluggesellschaften, bei BA habe ich letztlich Geld wieder bekommen, weil mein Flug geändert wurde und ich auf die Bahn ausgewichen bin. Da haben sie das vollständige Bahnticket bezhalt (alternativ eine Hotelübernachtung).
Grüße,
Philip
Am 25. September 2008 um 08:35 Uhr
Ich würde damit zum Anwalt gehen. Es passiert häufiger, dass man Karten besitzt, die sich ändern müssten, sobald man heiratet, was aber meist etliche Wochen dauert. Dennoch genügt i. d. R. das Vorlegen eines Nachweises über die Namensänderung (Auszug aus dem Familienstammbuch), um dann alles wie gewohnt abzuwickeln. Dass dies bei der Bahn nicht genügt, wundert mich zwar nicht, aber ich würde dennoch alles versuchen, um zumindest einen Teil erstattet zu bekommen oder die Stornierungsgebühren einzufordern oder was auch immer. Das kann ja wohl nicht sein…
Am 15. Oktober 2008 um 01:13 Uhr
Hallo,
am besten steigt man in solchen Fällen einfach ein, lässt vom Schaffner die Personalien notieren und wartet ab, wie die Bahn reagiert.
Nach meinen Erfahrungen entscheidet sie dann nämlich zu Gunsten ihres Kunden, wenn sie sich schriftlich mit ihm auseinander setzen muss.
Am 3. November 2008 um 01:43 Uhr
Meiner Meinung nach wäre gar nichts passiert. Als “Ausweiss” ist auf dem Fahrschein nur XXXXXXXXXXXXXXX1234 von der Kreditkarte zu sehen. Wenn sich die Nummer nicht geändert hat geht das trotzdem.
Am 16. Februar 2009 um 21:49 Uhr
ja, also, ich habe sehr viel mit heiratete menschen arbeitsbedingt und ich kann euch sagen: dieser person hat nichts aussergewöhnliches erlebt. das passiert immer wieder!
Am 17. Februar 2009 um 15:19 Uhr
Ich finde die Geschichte echt lustig. Da fragt man sich ob heiraten wirklich gut ist *g* Aber ich finde es schon komisch, dass man da nichts mehr machen kann. Denn man kann doch nachweisen, dass man geheiratet hat und man hat auch eine Geburtsurkunde auf der der Name ja vermerkt ist den man bei der Geburt bekommen hat. Ich würde auch nicht sagen, dass ihr da selber dran schuld wart. Ich finde es schon mies, dass man bei so einem Vorfall so schlecht behandelt wird.
Am 3. März 2009 um 00:36 Uhr
Es ist wie immer, die Ehrlichen bestraft das Leben:
Ehrliche Person teilt mit - Karte ungültig - Geld verloren
Andere steigen ein - fahren ans Ziel - und kein Stress
Das soll jetzt nicht heißen, dass der Andere unehrlich ist, nur eben nicht so penibel ehrlich
Aber wie in der Werbung ‘Frech kommt weiter’ …
Am 24. Juli 2009 um 21:21 Uhr
Und es geht doch! Zum Spezial-Preis Online-Ticket von Hamburg nach Wien gekauft, das Auto wollte ich im Zug auch mitnehmen. Leider kann man nur SEPARAT buchen, also zwei Fahrkarten. Da ich mich nicht auf die DB einlassen wollte, buchte ich über oebb.at Alles wunderbar, nur war nach der Sitzfahrkahrtenbuchung kein Stellplatz fürs Auto mehr zu bekommen. Da keine Erstattung/Umbuchung bei Sonderpreisen möglich war, fand ich mich schon mit der Fehlbuchung ab. Mein Bruder nicht: der rief in Wien bei der ÖBB an und - Überraschung! - die machten das Angebot, reist einen Tag später oder früher, bucht alles nochmal und wir erstatten die Fahrkahrte! Und die ÖBB hielt ihr Versprechen!
Am 23. August 2010 um 11:21 Uhr
@Chris: genau so ist es aber leider. Aber dafür können die Ehrlichen wenigstens noch ruhig schlafen.
Ich hätte es wahrscheinlich auch nicht darauf ankommen lassen und nachgefragt. Kaufe meine Fahrkarten mittlerweile eh nur noch am Automaten und nicht mehr online. Hab schon öfter solche Geschichten gehört.